Kandidier für Kirche

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen. Am 20. Oktober 2024 werden in den bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern neu gewählt.
Am Sonntag, 24.  März 2024 wurde die 1. Kanzelabkündigung mit Informationen zur Wahl im Gottesdienst verlesen:

1. Kanzelabkündigung (24.03.2024)
Liebe Gemeinde,die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl.Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde.
• Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde an diesemOrt steht.
• Diejenigen von Ihnen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen.
• Sie alle können am Wahltag mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeindeleiten soll.

Hier nun die wichtigsten Informationen zur Wahl
• Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder minde­stens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
• Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
• Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen.
• Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemein­demitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.
• Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.
• Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Brief­wahl durchführen.
Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch im Gemeindebrief und auf unsere Homepage. Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt.
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte bis spätestens 21. April 2024 an die Vorsitzende des Vertrauensausschusses Pfarrerin Susanne Kießling-Prinz
Der Vertrauensausschuss